Grundsätzliches zu Fahrzeugversicherungen

Haftpflichtversicherung

Grundsätzliches zu Fahrzeugversicherungen Haftpflichtversicherung Grundversicherung eines Fahrzeuges ist die Haftpflichtversicherung, die so heißt weil es eben Pflicht ist für Schäden an dritten zu Haften. Ohne Sie wird kein Fahrzeug im Straßenverkehr zugelassen. Das heißt, diese Versicherung zahlt die Schäden, die ich während der Nutzung meines Fahrzeuges anderen zufüge. Hier gibt es keine Selbstbeteiligung. Je nach Schadenhöhe gibt es eine Hochstufung im Schadenfreiheitsrabatt abgesehen.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Durch eine Teilkaskoversicherung ist man, je nach Versicherungsgesellschaft, gegen folgende Schäden versichert: Brand oder Explosion. Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub. Glasbruch. Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden). Marderbiss. Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. Die Jahresbeiträge der Teilkaskoversicherung richten sich beim PKW nach der Typenklassen-Einstufung. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert sich die Versicherungsprämie. Ebenfalls wird sie durch Vereinbarung einer Werkstattbindung reduziert. Schäden, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen, führen nicht zur Belastung des Schadenfreiheitsrabattes.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist sozusagen eine Zusatzversicherung zur Ergänzung der Teilkasko. Sie deckt nur Schäden ab, die durch eigenes verursachen am eigenen Kraftfahrzeug entstehen. Die Selbstbeteiligung von Voll- und Teilkasko kann unabhängig voneinander gewählt werden. In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert: Vandalismus: mutwillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde selbst verschuldete Unfallschäden

Zahlungsvorgehen im Schadenfall

Der Normale Werdegang wäre: Der Kunde zahlt seine Rechnung für den Scheibentausch an uns und reicht die Rechnung bei seiner Versicherung ein um sein Geld zurück zu erhalten. Durch eine unterschriebene Abtretungserklärung kürzt man in der Regel diesen Vorgang ab, indem wir die Rechnung Direkt bei der Versicherung einreichen und Direkt unser Geld erhalten. Ist das Fahrzeug gewerblich angemeldet und der Kunde (in aller Regel) Vorsteuerabzugsberechtigt, zahlt die Versicherung an uns nur den Netto Rechnungsbetrag. Den MwSt. Anteil muss uns dann der Kunde überweisen.

Ablauf der Abrechnung von Scheibenaustauschkosten
  1. Schadenbegutachtung mit Kunden und Entscheidung ob Reparatur oder Austausch
  2. Auftragserteilung
  3. Ausführung
  4. Zahlung der Rechnung durch den Kunden
  5. Einreichung der Rechnung durch den Kunden bei seiner Versicherung
  6. Ausgleich der Versicherung unter Abzug einer eventuell vorhandenen Selbstbeteiligung und, bei Gewerblichen Fahrzeugen, der Mwst.

Um dem Kunden Arbeit und Vorkasse zu ersparen, wird branchenüblich eine Abtretungserklärung ausgefüllt und vom Kunden unterschrieben.

Hiermit rechnet dann die Werkstatt direkt mit dem Versicherer ab.

Sie haben noch offene Fragen? Wir beraten Sie gerne!